Schlagwort: Gemeinderat

  • Überwachung im öffentlichen Raum in der Stadt Zürich, es geht weiter!

    Überwachung im öffentlichen Raum in der Stadt Zürich, es geht weiter!

    Wir haben diese Woche zusammen mit den Grünen, SP, AL und FDP eine Parlamentarische Initiative (GNr. 2026/102 Einschränkung der Videoüberwachung des öffentlichen Grunds durch Private, Ergänzung der Datenschutzverordnung) mit einem Gesetzesentwurf eingereicht, bei dem die Überwachung im öffentlichen Raum in der Stadt Zürich neu geregelt wird.

    Diesen Vorstoss (2019/57 Einführung einer Bewilligungspflicht für die Überwachung des öffentlichen Raums durch private Videokameras) gab es bereits, der Entsprechende Paragraph 10 der Datenschutz Verordnung (DSV) wurde jedoch nach Beschwerde vom Hauseigentümer Verband (HEV) vom Verwaltungsgericht ausser Kraft gesetzt.
    Der Gemeinderat hat sich entschlossen diesen Entscheid nicht weiter zu ziehen da das Prozessrisiko zu gross war, da je nach Spruchkörper auch andere Artikel dieser hätten gekippt werden können.

    So haben wir uns zusammengesetzt und nun den folgenden Vorstoss eingebracht:

    Die Datenschutzverordnung (DSV, 236.100) vom 25. Mai 2011 mit Änderungen bis 20. November 2023 wird wie folgt ergänzt:

    Art. 10

    1 Die Videoüberwachung des öffentlichen Grunds durch Private ist grundsätzlich verboten.

    2 Die partielle Mitüberwachung des öffentlichen Grunds kann in Ausnahmefällen bewilligt werden.

    3 Für die Überwachung von Hausfassaden, welche unmittelbar an den öffentlichen Grund angrenzen und Personen im Vorbeigehen nicht vollständig erfasst, gilt ein vereinfachtes Meldeverfahren.

    Art. 10bis

    1 Das zuständige öffentliche Organ bewilligt die Videoüberwachung des öffentlichen Grunds, wenn sie:

    a. der Wahrung wichtiger privater Interessen dient

    b. primär Privatgrund und den öffentlichen Grund lediglich im erforderlichen Umfang erfasst;

    c. für die Wahrung der privaten Interessen erforderlich und geeignet ist sowie das private Interesse gegenüber den öffentlichen Interessen überwiegt. Ein überwiegendes privates Interesse kann gegeben sein im Falle einer partiellen Mitüberwachung des öffentlichen Grunds zum Schutz von Leib und Leben oder zum Schutz von Sachen gegen Sachbeschädigung mit grossem Schaden im Sinne von Art. 144 Abs. 3 StGB oder zum Schutz in Folge von wiederholter Sachbeschädigung im Sinne von Art. 144 StGB.

    2 Das zuständige öffentliche Organ erhebt keine Nutzungsgebühren.

    Art. 10quater

    Die bewilligte und gemeldete Videoüberwachung durch Private ist vor Ort angemessen zu kennzeichnen.

    Die FDP konnten wir auch an Bord holen mit dieser Variante, somit sollten auch Beschwerden seitens des HEV ausbleiben. Ich bin froh über die gute Zusammenarbeit über Parteigrenzen hinweg und hoffe der Kompromiss führt zu deutlich weniger Überwachung im öffentlichen Raum!

  • Medizinische Versorgung für nicht versicherbare Menschen in der Stadt Zürich

    Medizinische Versorgung für nicht versicherbare Menschen in der Stadt Zürich

    Am Mittwoch haben wir im Gemeinderat beschlossen dass wir das Pilot-Projekt für die Medizinische Versorgung für versicherbare Personen verstetigen (GNr. 2025/351). Dies wurde in meiner Kommission (SK GUD) besprochen und somit durfte ich im Rat auch erklären wie die GLP sich in der Abstimmung verhalten wird. Ich wurde auch im SRF Regionaljournal kurz zitiert aber da das natürlich nicht mein Statement umfasste, hier noch mein ganzes Statement:

    Vollständiger Text

    Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleg:innen

    Wir werden dieser Weisung zustimmen, auch wenn wir dazumal den Pilotversuch nicht unterstützt haben.

    Es ist und bleibt zwar immer noch eine Eidgenössische Aufgabe die auf Kantonsebene delegiert wurde, der Kanton weigert sich aber vehement den vulnerabelsten Menschen eine Grundversorgung zu liefern.
    Grundsätzlich sind wir immer noch der Meinung, dass der Kanton die Kosten tragen müsste, das wird aber auf absehbare Zeit nicht geschehen, das hat uns das GUD in der Kommission aufgezeigt.
    Zumindest haben wir das in den Beratungen und im Bericht so wahrgenommen, das scheint aber nicht bei allen Fraktionen so angekommen zu sein.

    Die Stärke des Volkes misst sich am Umgang mit den Schwächsten, das ist nicht einfach so ein Spruch, das steht in der Präambel der Bundesverfassung. Und wenn der Kanton sich nicht kümmert, haben wir in der Stadt eine Verantwortung für die Bevölkerung. Und nicht nur für Menschen, die den richtigen Pass haben.

    Mit dem Programm werden Erkrankungen in einem frühen Stadium behandelt,
    bevor sie zu einem grösseren Problem werden. Prävention in der Gesundheit, das ist in der Schweiz noch nicht so in den Köpfen, spart Geld und mindert das Leid, das diese Menschen sonst erleiden müssen.

    Es kommt zusätzlich dazu, dass man über die Behandlung und Beratung Menschen erreicht, die man sonst nicht erreicht. Das GUD hat ebenfalls aufgezeigt, dass man viele Menschen versichern kann, auch wenn das auf nationaler Ebene von der SVP torpediert wird. Sie hat durchgesetzt, dass diese Menschen, wenn sie sich versichern, neu dem Migrationsamt gemeldet werden müssen.

    Das führt zu Mehrkosten für die wir alle dann in der Stadt wieder aufkommen müssen.